Der Freispruch eines Wiener Imams in einem Prozess letzte Woche hat in den vergangenen Tagen eine breite öffentliche Debatte ausgelöst. Während das Gericht zum Ergebnis kam, dass die strafrechtlichen Vorwürfe nicht ausreichend nachgewiesen werden konnten, wurde damit auch eine Diskussion über den Politischen Islam ausgelöst.
In einem Gastkommentar in Die Presse erläutert Ferdinand Haberl, stellvertretender Direktor der Dokumentationsstelle Politischer Islam (DPI), warum zwischen strafrechtlicher Beurteilung und wissenschaftlicher Analyse klar unterschieden werden muss.
Ein liberaler Rechtsstaat schützt Grund- und Freiheitsrechte und knüpft strafrechtliche Verurteilungen bewusst an hohe Beweisstandards. Ein Freispruch ist daher Ausdruck rechtsstaatlicher Prinzipien – nicht deren Schwäche.
Gleichzeitig beantwortet ein Strafverfahren nicht die Frage, welche gesellschaftspolitischen Vorstellungen, ideologischen Strömungen oder Netzwerke wissenschaftlich relevant sind und untersucht werden sollten. Die Dokumentationsstelle Politischer Islam untersucht den Politischen Islam als gesellschaftliches und politisches Phänomen. Wissenschaftliche Analyse und strafrechtliche Beurteilung erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben – und sollten nicht miteinander verwechselt werden.
Die Presse, 23.06.2026: Politischer Islam: Ein Freispruch ist keine Entwarnung